Samstag, 30. November 2013

Kunst und Kohle

Kassensturz                   Foto: Rainer Schütz | Pixelio
Auch wenn die Headline des heutigen Posts suggeriert, dass es um ein Ruhrgebietsthema gehen könnte, ist das nicht der Fall. Es geht tatsächlich darum, wo man sich informieren kann, wie man mit dem Geld umgeht, dass man mit etwas Glück mit den eigenen Texten verdient. Irgendwann kommt nämlich auch das Finanzamt auf die Idee, dass Autor-sein nicht nur ein Hobby ist, sondern eine Profession (wenigstens aber ein Nebenberuf). Für diesen Fall haben der Haufe Verlag und das Bayerische Staatsministerium für Finanzen zwei Broschüren herausgegeben, die einem Autoren in Steuerfragen weiterhelfen können.

Die 'Steuertipps für Künstler' des bayerischen Staatsministeriums für Finanzen geben ganz allgemein Hinweise, was man als Künstler in Sachen Geld verdienen alles beachten muss, wobei das Heft sich auch mit solchen Dingen wie Altersvorsorge (Künstlersozialkasse) oder Grundsicherung (in den Zeiten, wo kein Geld fließt) befasst.

Die 'Steuertipps für Autoren' aus dem Haufeverlag gehen dagegen gehauer auf autorenspezifische Steuerfragen ein. Der Text ist vor allem recht ausführlich,  was die Themen Umsatzsteuer, was kann ich absetzen und wie mache ich eine Abrechnung, die das Finanzamt auch ernst nimmt, angeht.

Daneben gibt es noch die Broschüre 'Alles, nur kein Unternehmer?' der Initiative Kreativwirtschaft, die weitere Informationen zum Thema Gründen in der Kreativbranche bietet.

Jeder der drei Texte ist als kompakte Einführung in die Themen Steuern und Autoren (Selfpublisher) als Unternehmer in jedem Falle lesenswert, um einen ersten Überblick zu bekommen. Sie lohnen sich für jeden Autoren, der das Schreiben nicht mehr nur als Hobby betreiben, sondern seine Autorenschaft professioneller angehen will.

Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag kann und will nicht eine Steuer- oder Rechtsberatung ersetzen. Er dient lediglich als Hinweis auf an anderer Stelle hinterlegtes Informationsmaterial. Für das an den genannten Stellen hinterlegte Material sind allein die herausgegebenden Stellen verantwortlich. Für rechtssichere Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

1 Kommentar:

Tamaro hat gesagt…

Danke für die Tipps und Links!